Versandpolitik
Allgemeine Geschäfts
bedingungen Van Den Akker
B. van den Akker dem Namen Van Den Akker (im Folgenden: Van
Den Akker ), ist bei der Handelskammer unter der Nummer
77168305 registriert und hat seinen Sitz in Bosschebaan 27 (5384VX) in Heesch.
1.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.
A ngebot: jedes schriftliche Angebot an den Kunden zur Lieferung von Produkten und/oder zur Ausführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer.
3. Auftragnehmer: der
Auftragnehmer, der die Arbeiten selbstständig oder unter seiner Leitung durch andere ausführt
, im Folgenden: Van Den Akker .
4.
U nternehmen: eine natürliche oder juristische Person, die bei der Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
5.
V erbraucher: natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt.
6.
A uftraggeber: das Unternehmen oder der Verbraucher, das/der einen Vertrag (im Fernabsatz) mit dem Auftragnehmer abschließt.
7. Vertrag:
Der Vertrag, in dem sich Van Den Akker gegenüber dem Auftraggeber
verpflichtet, außerhalb eines Arbeitsverhältnisses eine Arbeit materieller Art zu erstellen
und zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Preis in
Geld zu liefern, wobei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein untrennbares Ganzes bilden.
8. Produkte: Die von Van Den Akker angebotenen Produkte (
) sind klassische Secondhand-Möbel und verwandte Artikel (
).
9. Tätigkeiten: Die von Van
Den Akker angebotenen Tätigkeiten umfassen alle Tätigkeiten im weitesten Sinne des Wortes
innerhalb von , die Reparatur von
klassischen Secondhand-Möbeln sowie die Herstellung von maßgefertigten
Möbeln.
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes
Angebot von Van Den Akker , jeden Vertrag zwischen Van Den Akker
Bureaus und dem Auftraggeber sowie für jede von Van Den Akker
angebotene Arbeit.
2. Vor Abschluss eines (Fern-)Vertrags
erhält der Auftraggeber Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist dies
aus vernünftigen Gründen nicht möglich, teilt Van Den Akker dem Auftraggeber
mit, auf welche Weise der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.
3. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich
nicht möglich. In Ausnahmefällen kann von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich mit Van Den Akker
vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine
Anwendung.
4.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte Folgeaufträge und künftige Aufträge des Auftraggebers.
5.
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung hat.
6.
Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Sachverhalte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und zu erklären.
7.
Wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen, so ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie/es zu verstehen, sofern und soweit dies zutrifft.
1. Alle von Van Den Akker unterbreiteten Angebote sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn
das Angebot eingeschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, wird dies
ausdrücklich im Angebot angegeben.
2. Van Den Akker ist nur dann an ein Angebot gebunden
, wenn dessen Annahme vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen
schriftlich bestätigt wird. Van Den Akker hat jedoch das Recht, einen
Vertrag mit einem potenziellen Auftraggeber aus einem für Van Den Akker
triftigen Grund abzulehnen.
3. Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen
Arbeiten. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Auftraggeber in
in der Lage ist, das Angebot angemessen zu beurteilen. Offensichtliche
Fehler oder Irrtümer im Angebot sind für Van Den Akker nicht bindend.
Eventuelle Abbildungen und/oder spezifische Angaben (darunter fallen unter anderem, aber nicht
beschränkt auf gezeigte und/oder bereitgestellte Modelle, Beispiele für die Unterlagen
sowie Angaben zu Farben, Kapazitäten, Funktionalitäten, Abmessungen und
anderen Beschreibungen in Broschüren und Werbematerialien) im Angebot sind
nur eine Indikation und können keinen Grund für eine Entschädigung oder
die Auflösung des Vertrags darstellen. Geringfügige, in der Branche zulässige Abweichungen
sind zulässig und stellen keinen Grund für die Kündigung des Vertrags
dar.
4. Wenn das Angebot auf Angaben des Auftraggebers
basiert und diese Angaben sich als unvollständig und/oder unrichtig erweisen
oder diese Angaben nachträglich geändert werden, hat Van Den Akker das Recht
, die im Angebot genannten Tarife, Lieferfristen und/oder Preise anzupassen
. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geänderten Umstände zu akzeptieren und die festgelegten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
5.
Angebote gelten nicht automatisch für Folgebestellungen oder Nachbestellungen.
6. Lieferzeiten, Fristen und im Angebot
von Van Den Akker angegebene Zeiten sind Richtwerte und berechtigen den Auftraggeber bei
deren Überschreitung nicht zur Auflösung des Vertrags oder zu Schadenersatz, es sei denn,
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7. Ein zusammengesetzter Kostenvoranschlag verpflichtet Van Den Akker
Bureaus nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot oder in der Offerte
enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
Artikel 4 - Abschluss des Abkommens
1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot von Van Den Akker unter
angenommen hat, indem er das betreffende Produkt
bezahlt hat, oder sobald der Auftraggeber ein Angebot bzw. eine Offerte von Van
Den Akker angenommen und die Anzahlung geleistet hat.
2. Wenn der Auftraggeber das Angebot durch eine
-Auftragserteilung an Van Den Akker angenommen hat, wird Van Den Akker den
-Auftrag des Auftraggebers schriftlich per E-Mail bestätigen. Jedes Angebot ist
maximal 14 Tage gültig (sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart),
danach kann Van Den Akker nicht mehr an ein Angebot gebunden werden.
3. Van Den Akker ist nicht an ein Angebot gebunden
, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise hätte erwarten können oder hätte verstehen müssen
, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder
Schreibfehler enthält. Aus diesem Fehler oder Schreibfehler kann der Auftraggeber
keine Rechte ableiten.
4. Ein Angebot ist nur gültig, wenn es schriftlich von Van Den Akker an den Auftraggeber unter
gesendet wird. Das Angebot verfällt um
, wenn das Produkt oder die Arbeiten, auf die sich das Angebot beziehe
, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar sind.
5. Van Den Akker hat das Recht, einen Vertrag
mit einem potenziellen Auftraggeber aus einem für Van Den Akker triftigen Grund
abzulehnen.
6. Wenn mehrere Auftraggeber gemeinsam einen „
” Vertrag mit Van Den Akker abschließen, haftet jeder Auftraggeber „
” gesondert und gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der „
” Verpflichtungen durch jeden Auftraggeber und die Auftraggeber gemeinsam.
6.
Für Kunden, die Unternehmer sind, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Der Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.
Im Falle des Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, das Produkt und dessen Verpackung sorgfältig zu behandeln.
Er darf die Ware nur auspacken oder in Gebrauch nehmen, soweit dies zur Feststellung der Art, Beschaffenheit und Funktionsweise der Ware erforderlich ist.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts trägt der Kunde.
7.
Produkte, die aufgrund von Sonderanfertigungen nicht zurückgenommen werden können, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Dies wird ausdrücklich im Angebot angegeben.
Artikel 5 - Dauer des Abkommens
1.
Der Vertrag wird für die im Angebot angegebene Dauer geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
2. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den Vertrag
ganz oder teilweise zu kündigen. Wenn bereits mit der
Ausführung des Vertrags begonnen wurde und der Auftraggeber den Vertrag kündigt, schuldet
der Auftraggeber den für die gesamte Arbeit geltenden Preis, abzüglich
der Einsparungen, die sich für Van Den Akker der Kündigung ergeben,
gegen Lieferung der bereits fertiggestellten Arbeit durch Van Den Akker .
Wenn der Preis von den tatsächlich von Van Den Akker
Bureaus zu tragenden Kosten abhängig gemacht wurde, wird der vom Auftraggeber zu zahlende Preis
auf der Grundlage der entstandenen Kosten, der geleisteten Arbeit und des Gewinns
berechnet, den Van Den Akker für die gesamte Arbeit erzielt hätte.
3.
Jede Partei kann den Vertrag wegen einer zurechenbaren Leistungsstörung kündigen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Pflichten gesetzt wurde und sie diese Pflichten nicht zurechenbar erfüllt. Dies gilt auch für die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
4. Sowohl der Auftraggeber als auch Van Den Akker können den Vertrag
ohne weitere Inverzugsetzung ganz oder teilweise
schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn eine der Parteien
in Zahlungsaufschub ist, Insolvenz beantragt wurde oder das betreffende
Unternehmen durch Liquidation endet. Tritt eine Situation wie oben
beschrieben ein, ist Van Den Akker niemals zur Rückerstattung
bereits erhaltener Gelder und/oder zum Schadensersatz verpflichtet. Van Den Akker ist
berechtigt, unverzüglich auch die noch nicht bezahlten Waren zurückzunehmen
und behält sich dabei das Recht vor, vom Auftraggeber
zusätzlichen Schadensersatz zu verlangen.
5. Wenn Van Den Akker nach Abschluss des Vertrags „
” verstirbt oder dauerhaft arbeitsunfähig wird, kann jede der Parteien „
” den Vertrag kündigen, sofern sie angesichts der Art des Vertrags „
” ein
berechtigtes Interesse an der Kündigung aufgrund des Todes oder der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit hat. Für die bereits geleistete Arbeit und die
entstandenen Kosten schuldet der Auftraggeber eine angemessene und unter Berücksichtigung
aller Umstände zu bestimmende Vergütung, gegebenenfalls an
die Erben oder Rechtsnachfolger von Van Den Akker .
6. Wenn ein bereits geplanter Termin vom Auftraggeber
innerhalb von 24 Stunden vor dem Starttermin storniert wird, ist Van Den Akker
berechtigt, dem Auftraggeber die dafür reservierte Zeit auf der Grundlage des festgelegten
Stundensatzes sowie bereits entstandene Kosten für die Ausführung des
Vertrags in Rechnung zu stellen.
7. Wenn der Auftraggeber einen bereits abgeschlossenen Vertrag (
) über die Herstellung von Möbeln storniert, werden ihm die folgenden Kosten in Rechnung gestellt (
). Bei einer Stornierung bis zu einem Monat vor dem Starttermin (
) werden dem Auftraggeber 20 % des Angebotsbetrags in Rechnung gestellt (
). Bis zu drei Wochen vor dem Starttermin werden 50 % des Angebotsbetrags
in Rechnung gestellt, und bis zu einer Woche vor dem Starttermin werden 75 % des Angebotsbetrags
in Rechnung gestellt. Van Den Akker ist jederzeit
berechtigt, höhere Kosten in Rechnung zu stellen, wenn ihr für die Ausführung des Vertrags mehr Kosten entstanden sind
.
8. Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten selbst für
die Folgen der Stornierung und stellt Van Den Akker von den
daraus resultierenden Ansprüchen dieser Dritten frei.
Artikel 6 - Zusätzliche und weniger Arbeiten und Änderungen
1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass der Vertrag angepasst und/oder ergänzt werden muss (
) oder auf Wunsch des Auftraggebers (
) weitere Arbeiten erforderlich sind, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erzielen (
), ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten (
) gemäß dem vereinbarten Tarif zu vergüten. Van Den Akker
Bureaus ist nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen, und kann vom Auftraggeber verlangen, dass hierfür ein zusätzlicher Vertrag
abgeschlossen wird.
2. Wenn für die
Arbeiten ein Festpreis vereinbart wurde, informiert Van Den Akker den Auftraggeber über die
zusätzlichen Kosten bzw. finanziellen Folgen der Mehrarbeit.
3. Wenn und soweit für die Ausführung bestimmter
Arbeiten ein Festpreis vereinbart wurde und die Ausführung dieser
Arbeiten zu zusätzlichen Arbeiten führt, die vernünftigerweise nicht als im Festpreis enthalten angesehen werden können
, oder der Preis erhöht werden muss
aufgrund falscher Angaben des Auftraggebers
, die für die Preisgestaltung von Bedeutung sind, (es sei denn, Van Den Akker hätte die
Unrichtigkeit der Angaben vor der Festlegung des Preises entdecken müssen
), ist Van Den Akker berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit
dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4. Im Falle versteckter Mängel oder zumindest unvorhergesehener Umstände (
), wie beispielsweise das Vorhandensein von Asbest und Holzfäule, ist Van
Den Akker berechtigt, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen (
), wenn diese Umstände zu zusätzlichen Arbeiten führen.
5.
Preisänderungen infolge einer Vertragsänderung oder aufgrund von Gesetzen und Vorschriften müssen vom Kunden erstattet werden.
Artikel 7 - Preise und Zahlung
1.
Die Bezahlung eines vom Kunden im Webshop gekauften Produkts sollte vorzugsweise im Voraus in der Währung erfolgen, in der es mit der angegebenen Methode in Rechnung gestellt wurde.
2.
Beim Kauf des Produkts über den Marktplatz ist die Zahlung bei Lieferung des Produkts zu leisten.
3. Wenn Van Den Akker auf
maßgefertigte Möbel für den Auftraggeber herstellt, muss der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von
leisten, und der Restbetrag wird dem Auftraggeber bei Lieferung auf
in Rechnung gestellt.
4. Der Auftraggeber kann keine Rechte oder Erwartungen aus einem vorab abgegebenen Kostenvoranschlag ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wenn es sich bei dem angegebenen Preis um einen Richtpreis handelt, kann dieser
Richtpreis während der Ausführung des Vertrags angepasst werden, es sei denn,
Van Den Akker hat den Auftraggeber so rechtzeitig wie möglich auf
die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Überschreitung hingewiesen und dem Auftraggeber in
die Möglichkeit gegeben, die Arbeiten noch zu begrenzen oder zu vereinfachen. Van
Den Akker arbeitet im Rahmen des Zumutbaren an der
Einschränkung oder Vereinfachung mit. Dies gilt auch, wenn der Preis von der
geschätzten Dauer der Ausführung der Arbeiten abhängt.
5. Wenn zwischen dem Datum des Abschlusses des Vertrags (oder Angebots)
und dessen Ausführung für Van Den Akker
(kosten-)preiserhöhende Umstände aufgrund von Gesetzen und
Vorschriften, Preisänderungen bei den von Van Den Akker beauftragten
Dritten oder Zulieferern oder Änderungen der Preise der benötigten
Halbfertigprodukte, Materialien, Teilen oder Währungsschwankungen, Ein- und
Ausfuhrzöllen (im In- und Ausland), Versand- und/oder Lieferkosten,
Löhnen, Arbeitgeberabgaben und/oder (Sozial-)Beiträgen usw. entstehen, ist Van Den Akker
berechtigt, den vereinbarten Preis bzw. die vereinbarte Vergütung entsprechend zu
erhöhen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte
Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist zu leisten, bevor Van Den Akker
Bureaus mit der Ausführung des Vertrags beginnt. In jedem Fall ist
der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für die Materialien im Voraus zu
zu erstatten.
7. Bei einer regelmäßigen Zahlungsverpflichtung
des Auftraggebers ist Van Den Akker berechtigt, die geltenden Preise
und Tarife (nur) gemäß den Bedingungen des Vertrags schriftlich
anzupassen, wobei eine Frist von mindestens 3 Monaten ab
dem Abschluss des Vertrags, in dem die Preise nicht steigen, einzuhalten ist. Bei
Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss ist
der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag mit einer schriftlichen
Erklärung zu kündigen. Wenn der Auftraggeber Van Den Akker nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Preisänderung
mitgeteilt hat, dass er von seinem
Kündigungsrecht Gebrauch machen möchte, kann Van Den Akker berechtigterweise davon ausgehen, dass der Auftraggeber der Preisänderung zugestimmt hat.
8.
Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Betrag innerhalb der letzten Zahlungsfrist von 30 Tagen zu zahlen.
9. Der Auftraggeber hat diese Kosten ohne Aufschub, Abzug und/oder Verrechnung auf das ihm
mitgeteilte Konto und unter Angabe der Daten von Van Den Akker zu überweisen. Der Auftraggeber
kann nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Van Den Akker
eine weitere Frist vereinbaren, innerhalb derer der geschuldete Betrag zu zahlen ist
.
10. Van Den Akker ist berechtigt, alle bereits vom Auftraggeber an
gezahlten Beträge mit den vom Auftraggeber
geschuldeten (ausstehenden) Schadensersatzzahlungen zu verrechnen.
11. Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien über die
Anzahl der aufgewendeten und/oder in Rechnung gestellten Stunden ist die Zeiterfassung von
Van Den Akker verbindlich, es sei denn, der Auftraggeber kann mit
überzeugende Gegenbeweise vorlegen.
12. Wenn und soweit während der Ausführung des Vertrags
zusätzliche Kosten entstehen und/oder ein erhöhtes Risiko
(nach Einschätzung von Van Den Akker ) besteht, hat der Auftraggeber hierfür einen
Aufpreis zu zahlen.
1.
Wenn die Kundin ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und diese nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist von 30 Tagen erfüllt hat, ist die Kundin als Unternehmerin von Rechts wegen in Verzug.
Die Kundin, die Verbraucherin ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mahnung, um ihrer Zahlungsverpflichtung noch nachzukommen, mit Angabe der außergerichtlichen Kosten, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor sie in Verzug gerät.
2. Ab dem Datum, an dem der Auftraggeber in Verzug ist, hat Van
Den Akker ohne weitere Inverzugsetzung Anspruch auf die
gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Begleichung und
eine Entschädigung für die außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 BW zu
gemäß der Staffelung aus dem Beschluss über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012 berechnen.
3. Wenn Van Den Akker mehr oder höhere Kosten als
entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, kommen diese Kosten
für eine Erstattung in Betracht. Auch die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
4. Van Den Akker ist berechtigt, bei Ausbleiben
einer vollständigen Zahlung (wenn der Auftraggeber in Verzug ist) von
dem Auftraggeber den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche
Intervention durch eine schriftliche Erklärung zu kündigen oder seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Zahlung
bei Van Den Akker eingegangen ist oder der Auftraggeber hierfür eine angemessene Sicherheit
gestellt hat.
5. Auch wenn Van Den Akker , bevor der Auftraggeber
mit der Zahlung in Verzug ist, berechtigte Gründe hat, an der
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu zweifeln, ist Van Den Akker
berechtigt, den Vertrag ohne schriftliche Erklärung
oder gerichtliche Intervention aufzulösen.
Artikel 9 - Ausführung der Arbeiten
1. Van Den Akker wird sich bemühen, den Vertrag „
” (Vertrag über die Errichtung von Schallschutzwänden) mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, wie es von einem guten Auftragnehmer gemäß
erwartet werden kann. Alle Arbeiten werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistung durchgeführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein Ergebnis vereinbart, das ausführlich beschrieben ist. In keinem Fall garantiert
Van Den Akker , dass die ausgeführten Arbeiten und/oder die von
gelieferten Waren für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck geeignet sind.
2. Bei der Ausführung der Arbeiten ist Van Den Akker
Bureaus nicht verpflichtet oder verpflichtet, die Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen
, wenn dadurch der Inhalt oder Umfang der vereinbarten Arbeiten
geändert wird. Wenn die Anweisungen Mehrarbeit für Van Den Akker
Bureaus bedeuten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mehr- oder Zusatzkosten
entsprechend zu erstatten. Alle Anweisungen,
Hinweise, Ratschläge und mehr gelten als mit ausdrücklicher
Zustimmung des Auftraggebers erteilt, wenn sie von Mitarbeitern,
Untergebenen und/oder vom Auftraggeber beauftragten Dritten erteilt wurden.
Schäden, die durch die unbefugte oder über den Auftrag hinausgehende Erteilung
dieser Anweisungen usw. entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des
Auftraggebers.
3. Van Den Akker beantragt keine Genehmigungen oder andere
obligatorische oder nicht obligatorische Dokumente und Zustimmungen bei Behörden oder anderen
Stellen. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Genehmigungen und/oder Zustimmungen rechtzeitig einzuholen
. Schäden und/oder
Verzögerungen aufgrund fehlender Genehmigungen oder Zustimmungen
gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt Van Den
Akker ausdrücklich von allen (Folge-)Schäden frei, die durch das Fehlen
von Genehmigungen und Zustimmungen entstehen. Van Den Akker wird die (Folge-)Schäden
dem Auftraggeber in Rechnung stellen, der verpflichtet ist, Van Den
Akker den Schaden zu ersetzen.
4. Van Den Akker ist berechtigt, für die Ausführung
der Arbeiten nach eigenem Ermessen Dritte hinzuzuziehen.
5. Van Den Akker hat das Recht, auf
für sein Unternehmen zu werben, wenn es am Standort des Auftraggebers tätig ist.
6. Werden die Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers
ausgesetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die sofort fällige Vergütung
für die zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeführten Arbeiten und entstandenen Kosten auf erste Aufforderung von Van Den Akker
zu zahlen. Darüber hinaus ist Van Den Akker
Bureaus berechtigt, alle ihr aus der Aussetzung entstehenden Kosten
dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen (dazu gehören auch reservierte
Stunden).
7. Kann die Ausführung des Vertrags
nach Ablauf der Aussetzungsfrist nicht wieder aufgenommen werden, ist Van Den Akker berechtigt, den Vertrag
ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung
gegenüber dem Auftraggeber sofort aufzulösen. Im Falle einer Wiederaufnahme der Vertragserfüllung
ist der Auftraggeber verpflichtet, alle aus dieser Wiederaufnahme
resultierenden Kosten von Van Den Akker vollständig zu tragen.
8. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass:
Alle
für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Daten und
Unterlagen (darunter auch Zeichnungen, Übersichten und mehr)
werden Van DenAkker rechtzeitig und in der von Van Den Akker gewünschten Form zur Verfügung gestellt;
Der Arbeitsort „
” befindet sich in einem solchen Zustand, dass Van Den Akker ungehindert
seine Arbeiten ausführen und/oder fortsetzen und/oder die Produkte
liefern kann;
9. Wenn der Auftraggeber die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist Van Den Akker
Bureaus berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt hat.
Die Kosten
im Zusammenhang mit der entstandenen Verzögerung und/oder die Kosten für die Durchführung von
zusätzlichen Arbeiten bzw. sonstige daraus resultierende Folgen gehen zu Lasten
und auf Risiko des Auftraggebers.
10. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus
nicht nachkommt und Van Den Akker es unterlässt, vom Auftraggeber die Erfüllung von
zu verlangen, beeinträchtigt dies nicht das Recht von Van Den Akker , zu einem späteren Zeitpunkt
die Erfüllung zu verlangen.
11. Die aus den Bauarbeiten stammenden Baumaterialien (
), von denen der Auftraggeber erklärt hat, dass er sie behalten möchte (
), müssen von ihm entfernt werden. Alle anderen Baumaterialien (
) werden von Van Den Akker entsorgt, unbeschadet einer etwaigen Haftung des Auftraggebers (
).
1. Van Den Akker kann, wenn dazu ein Auftrag erteilt wurde
, eine Empfehlung, einen Aktionsplan, Berichte und/oder Protokolle zum
Zwecke der Dienstleistung erstellen. Der Inhalt dieser ist nicht bindend und
nur beratender Natur, jedoch wird Van Den Akker die ihr obliegenden
Sorgfaltspflichten beachten. Der Auftraggeber entscheidet selbst und auf eigene
Verantwortung, ob er die Empfehlungen befolgt.
2. Die von Van Den Akker erteilten Ratschläge, in
welcher Form auch immer, sind niemals als verbindliche Beratung anzusehen.
3. Der Auftraggeber ist auf erste Aufforderung von Van Den Akker
Bureaus verpflichtet, die von ihr vorgelegten Vorschläge zu bewerten. Wenn Van
Den Akker in ihrer Arbeit verzögert wird, weil der Auftraggeber
keine oder keine rechtzeitige Bewertung eines von Van Den Akker unterbreiteten Vorschlags
abgibt, ist der Auftraggeber jederzeit selbst für die dadurch entstandenen Folgen, wie z. B. Verzögerungen, verantwortlich.
4. Die Art der Dienstleistung bringt es mit sich, dass
das Ergebnis jederzeit von externen Faktoren abhängt, die die
Berichte und Empfehlungen von Van Den Akker beeinflussen können, wie beispielsweise die
Qualität, Richtigkeit und rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Informationen und
Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter. Der Auftraggeber garantiert die
Qualität und die rechtzeitige und korrekte Lieferung der erforderlichen Daten und
Informationen.
5. Der Auftraggeber wird Van Den Akker vor Beginn der Arbeiten schriftlich
alle Umstände mitteilen, die für
von Bedeutung sind oder sein können, einschließlich aller Punkte und Prioritäten
, auf die der Auftraggeber besonders hinweisen möchte.
Artikel 11 - Lieferung der Produkte
1. Als Lieferort gilt die Wohnadresse, die der Auftraggeber Van Den Akker unter
mitgeteilt hat.
2. Wenn sich der Beginn, der Fortschritt oder die (End-)Lieferung des Vertrags
verzögert, weil beispielsweise der Auftraggeber nicht oder nicht
rechtzeitig alle angeforderten Informationen geliefert hat,
, nicht ausreichend mitwirkt, die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei Van Den Akker
eingegangen ist oder durch andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Van Den Akker
liegen, eine Verzögerung entsteht, hat Van Den Akker Anspruch auf eine angemessene
Verlängerung der Lieferfrist. Alle vereinbarten
Lieferfristen sind niemals Ausschlussfristen. Der Auftraggeber muss Van Den
Akker schriftlich in Verzug setzen und ihr eine angemessene Frist
einräumen, um die Lieferung noch vornehmen zu können. Der Auftraggeber hat aufgrund der entstandenen
Verzögerung keinen Anspruch auf Schadenersatz.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
4. Wenn der Auftraggeber die Annahme verweigert oder es versäumt,
die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu übermitteln, ist Van Den Akker berechtigt, die Waren auf Kosten
und Risiko des Auftraggebers zu lagern.
5. Wenn die Produkte von Van Den Akker
Bureaus geliefert werden, stellt Van Den Akker dem Auftraggeber die Lieferkosten immer in Rechnung
, auch wenn der Auftraggeber das Produkt noch nicht bezahlt hat
. Diese werden dann separat in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
.
6. Wenn Van Den Akker im Rahmen der Ausführung des Vertrags Daten vom Auftraggeber (
) benötigt, beginnt die Lieferfrist (
) erst, nachdem der Auftraggeber Van Den Akker alle für die Ausführung erforderlichen Daten (
) zur Verfügung gestellt hat.
7. Wenn Van Den Akker eine Lieferfrist angegeben hat
, handelt es sich dabei um einen Richtwert. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten
längere Lieferfristen.
8. Van Den Akker ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, im Vertrag wurde davon abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Van Den Akker ist berechtigt, die so gelieferten Waren separat in Rechnung zu stellen.
Artikel 12 - Verpackung und Transport Produkte
1. Van Den Akker verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber
, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern
, dass sie bei normaler Verwendung ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen.
2.
Alle Lieferungen verstehen sich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Verpackung und Verpackungsmaterial.
3.
Die Annahme des Gutes ohne Vermerk auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbescheinigung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Ablieferung in gutem Zustand war.
Artikel 13 - Prüfung, Beschwerden Produkte
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte, zu prüfen (oder prüfen zu lassen), jedoch nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behält.
Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob das gelieferte Produkt in Qualität und Quantität dem Vertrag entspricht und die Produkte die für sie im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen erfüllen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich zu informieren und sich selbst
darüber zu informieren, wie das Produkt zu verwenden ist, und bei
persönlicher Nutzung das Produkt gemäß den Gebrauchsanweisungen zu testen. Van
Den Akker übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße Verwendung
des Produkts durch den Auftraggeber.
3. Eventuelle sichtbare
Mängel oder Defizite müssen nach der Lieferung schriftlich an Van Den Akker
unter bas@vandenakkerbureaus.nl gemeldet werden. Der Auftraggeber hat hierfür eine Frist
von 14 Tagen nach Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Defekte sind
innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung, an
zu melden. Bei Beschädigung des Produkts durch unsachgemäße Behandlung durch
den Auftraggeber selbst haftet der Auftraggeber selbst für eine eventuelle
Wertminderung des Produkts.
4. Wenn gemäß dem vorigen Absatz rechtzeitig reklamiert wird,
bleibt der Auftraggeber zur Bezahlung der gekauften Waren verpflichtet. Wenn
der Auftraggeber mangelhafte Waren zurückgeben möchte, erfolgt dies
ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Van Den Akker
Bureaus in der von Van Den Akker angegebenen Weise.
5. Wenn der Auftraggeber als Verbraucher sein Widerrufsrecht gemäß
ausübt, muss er das Produkt und sämtliches Zubehör, soweit
dies vernünftigerweise möglich ist, im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Rückgabeanweisungen von Van Den Akker
Bureaus an Van Den Akker zurücksenden. Die direkten Kosten für Rücksendungen gehen zu Lasten und auf Risiko
des Auftraggebers. Bei Sonderanfertigungen ist das Widerrufsrecht für
den Auftraggeber, der Verbraucher ist, ausgeschlossen.
6. Van Den Akker ist berechtigt, eine Untersuchung zur Echtheit und zum Zustand der zurückgesandten Produkte durchzuführen, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
7.
Erstattungen an den Kunden werden so schnell wie möglich bearbeitet, können aber bis zu 14 Tage nach Eingang der Auflösungserklärung des Kunden dauern.
Die Rückerstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.
8.
Macht der Kunde von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, so ist er als Unternehmer nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen.
9. Bei unvollständiger Lieferung und/oder wenn ein
oder mehrere Produkte fehlen und dies Van Den Akker zuzuschreiben ist,
wird Van Den Akker nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Auftraggeber das
fehlende Produkt(e) nachliefern oder die restliche Bestellung stornieren. Maßgeblich ist hierbei die Empfangsbestätigung der Produkte durch
. Etwaige Schäden, die dem Auftraggeber durch
aufgrund des (abweichenden) Umfangs der Lieferung
entstanden sind, können nicht von Van Den Akker geltend gemacht werden.
Artikel 14 - Gebrauchtwaren
1. Der Auftraggeber, der ein Unternehmen ist, muss das Produkt unmittelbar nach dem
Kauf des Produkts daraufhin überprüfen, ob es dem
Vertrag entspricht. Van Den Akker übernimmt ausdrücklich keine Garantie für
gebrauchte Produkte. Van Den Akker erklärt, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Verlassens des Lagers ordnungsgemäß getestet wurde.
Der Auftraggeber kann keine Rechte aus einem mangelhaften Produkt ableiten, dessen Mängel in
im Angebot angegeben sind.
2. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, hat dieser
Anspruch auf Ersatz des Produkts, wenn zu vermuten ist, dass das Produkt bei
Lieferung nicht dem Vertrag entsprochen hat, sofern die Abweichung von
dem Vereinbarten innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Lieferung
zutage tritt, es sei denn, die Art des Produkts oder die Art der Abweichung
steht dem entgegen. Das Vorstehende berührt nicht die Tatsache, dass Van Den Akker
Bureaus nicht für die Eignung der Produkte für
jede einzelne Anwendung durch den Auftraggeber verantwortlich ist. Der Auftraggeber hat die
Vorschriften und Anweisungen von Van Den Akker zu befolgen.
Der Auftraggeber hat die Vorschriften und Anweisungen von Van Den Akker
zu befolgen.
3. Wenn die zu liefernden Waren diesen Garantien nicht entsprechen, wird Van Den Akker die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt derselben nach Wahl von Van Den Akker ersetzen oder für die Reparatur sorgen
. Im Falle eines Ersatzes verpflichtet sich der Auftraggeber bereits jetzt, die ersetzte Ware an Van Den Akker zurückzugeben und Van
Den Akker das Eigentum daran zu übertragen.
4. Die hier genannte Garantie gilt nicht, wenn der
Mangel durch unsachgemäßen oder zweckwidrigen Gebrauch entstanden ist oder
wenn ohne schriftliche Zustimmung von Van Den Akker
der Auftraggeber oder Dritte Änderungen vorgenommen haben oder zu
nehmen wollten oder die Sache für Zwecke verwendet haben, für die sie
nicht bestimmt ist, oder sie unter abnormalen Bedingungen verwendet haben.
1. Wenn sich der Beginn, der Fortschritt oder die (Übergabe) Lieferung der
Arbeiten verzögert, weil beispielsweise der Auftraggeber nicht oder nicht
rechtzeitig alle angeforderten Informationen geliefert hat, nicht ausreichend mitwirkt,
die (An-)Zahlung nicht rechtzeitig bei Van Den Akker eingegangen ist oder aufgrund anderer Umstände, die zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers gehen (
), hat Van Den Akker Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der
Lieferfrist. Alle vereinbarten Lieferfristen sind niemals
Ausschlussfristen. Der Auftraggeber muss Van Den Akker schriftlich in Verzug setzen. In keinem Fall
sind die angegebenen Fristen Ausschlussfristen.
2. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die sich aus einer Verzögerung von
aufgrund einer in Absatz 1 genannten Ursache ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers von
und können vom Auftraggeber von Van Den Akker in Rechnung gestellt werden.
3. Der Versand und/oder Transport der bestellten Waren
erfolgt in der von Van Den Akker
festgelegten Weise, jedoch auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den vereinbarten Ort
geht die gelieferte Ware auf Kosten und Risiko des Auftraggebers
. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erste Aufforderung von Van Den Akker
Bureaus seine volle
Mitarbeit bei der Lieferung zu leisten. Die Annahme von Waren von Van Den Akker durch den Auftraggeber,
, gilt als Nachweis dafür, dass die Waren in gutem Zustand entgegengenommen wurden, es sei denn,
eventuelle Schäden sind ausdrücklich auf dem Lieferschein vermerkt.
4. Bei einer phasenweisen Ausführung oder wenn
der Auftraggeber seine Zustimmung erteilen muss, ist Van Den Akker berechtigt,
die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis
der Auftraggeber seine Zustimmung erteilt hat. Die Frist für die Erteilung der Genehmigung
beträgt 14 Kalendertage. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist
keine Genehmigung erteilt, gilt die Lieferung als stillschweigend
vom Auftraggeber genehmigt.
5. Van Den Akker bemüht sich, die Arbeiten
innerhalb der vereinbarten Frist auszuführen, soweit dies von ihr in
vernünftigerweise verlangt werden kann.
6.
Wenn von Arbeitstagen die Rede ist, sind damit alle (arbeitsfähigen) Kalendertage mit Ausnahme der anerkannten nationalen Feiertage und Wochenenden gemeint.
7. Der Auftraggeber hat eine eigenständige Verantwortung
für die Verwaltung, Nutzung und Wartung der von Van Den Akker erstellten
und/oder gelieferten Sachen.
8. Wenn Van Den Akker mitgeteilt hat, dass
die Arbeit zur Übergabe bereit ist, und der Auftraggeber die Arbeit nicht innerhalb
einer angemessenen Frist abnimmt und vorbehaltlos oder unter Vorbehalt annimmt oder
in Gebrauch nimmt, bearbeitet oder bearbeiten lässt, gilt die Arbeit
als stillschweigend vom Auftraggeber angenommen. Kleine Mängel, die innerhalb der Wartungsfrist
behoben werden können, sind kein Grund, die
gelieferte Arbeit nicht anzunehmen, wenn dies der Inbetriebnahme nicht im Wege steht. Nach der Annahme
gilt die Arbeit als fertiggestellt.
9.
Nach der Lieferung geht das Werk auf das Risiko des Auftraggebers über.
Er bleibt daher für den Preis haftbar, ungeachtet des Untergangs oder der Verschlechterung des Werks aufgrund einer nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ursache.
10. Van Den Akker haftet nicht für
Mängel, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise hätte entdecken müssen
, außer bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit von Van Den Akker
Bureaus.
11. Van Den Akker ist berechtigt, die Arbeiten in Teilen zu liefern und/oder
auszuführen, wobei jede Teillieferung und/oder
Teilleistung separat in Rechnung gestellt werden kann.
1. Nach der Übergabe führt Van Den Akker Wartungs-
bzw. Reparaturarbeiten durch. Der Umfang der Wartungsverpflichtung erstreckt sich
auf das, was ausdrücklich von den Parteien vereinbart wurde. Van Den Akker
Bureaus informiert den Auftraggeber über alle Umstände, die Einfluss
auf (die Verfügbarkeit) der Wartung haben können.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eventuelle Mängel, Fehler
oder andere Störungen schriftlich an Van Den Akker zu melden, woraufhin
Van Den Akker gemäß seinen üblichen Verfahren die Mängel
so schnell wie möglich und nach bestem Vermögen beheben und/oder
Verbesserungen vornehmen wird. Falls wünschenswert, ist Van Den Akker berechtigt,
zunächst vorübergehende Lösungen zu implementieren, woraufhin in Absprache mit
eine strukturelle Lösung für den Auftraggeber entwickelt und umgesetzt werden kann.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Van Den Akker auf erste Auf
e Anfrage hin seine Mitwirkung zu gewähren.
1. Van Den Akker ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen (
), wenn:
Der Kunde
kommt seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach
;
Van Den
Akker befürchtet nach Abschluss des Vertrags aus gutem Grund, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
Der Kunde
wurde bei Vertragsabschluss aufgefordert, eine Sicherheit oder eine
Anzahlung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem
Vertrag zu leisten, und diese Zahlung wird nicht geleistet oder ist unzureichend;
Wenn aufgrund einer Verzögerung seitens des Auftraggebers von Van Den Akker
Bureaus nicht mehr verlangt werden kann, dass sie den Vertrag zu den ursprünglich
vereinbarten Bedingungen erfüllt, ist Van Den Akker berechtigt,
den Vertrag aufzulösen.
wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung
des Vertrags in seiner derzeitigen Form von Van Den
Akker vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
2. Ist die Auflösung dem Auftraggeber zuzuschreiben
, hat Van Den Akker Anspruch auf Schadenersatz durch den Auftraggeber.
3. Wird der Vertrag vorzeitig von
Van Den Akker gekündigt, treten die Parteien in Verhandlungen über die Übertragung der noch zu
auszuführenden Arbeiten an Dritte, sofern die Kündigung dem Auftraggeber
zuzurechnen ist. Die Kosten für die Übertragung gehen zu Lasten des Auftraggebers
. Van Den Akker wird den Auftraggeber so weit wie möglich im Voraus
über diese Kosten informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der dafür angegebenen Frist
zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
1.
Jede Garantie muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Die Garantien gehen nie über das hinaus, was ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Van Den Akker führt die Arbeiten gemäß
den in der Branche geltenden Normen aus. Wenn dabei eine Garantie gegeben wird, beschränkt sich diese
auf das, was ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, und
nur insoweit, als die Garantie von den Lieferanten erhalten wurde. Während der
Garantiezeit garantiert Van Den Akker eine einwandfreie und
übliche Qualität der gelieferten Ware.
3. Der Auftraggeber kann sich nur dann auf die von Van
Den Akker gegebene Garantie berufen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist
.
4. Wenn sich der Auftraggeber zu Recht auf eine
vereinbarte Garantie beruft, ist Van Den Akker verpflichtet, eine kostenlose
Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz der gelieferten Ware durchzuführen. Wenn darüber hinaus
zusätzliche Schäden entstanden sind, gelten die oben
aufgeführten Bestimmungen zur Haftung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Die Garantie erlischt, sobald die Garantiezeit
abgelaufen ist, die Garantieverpflichtung erlischt, der Auftraggeber selbst Änderungen
an den gelieferten und/oder fertiggestellten Produkten vornimmt oder vornehmen lässt und/oder diese nach Ansicht
von Van Den Akker falsch verwendet, behandelt oder wartet.
6.
Für die Produkte, die mit Herstellergarantie verkauft und geliefert werden, gelten nur die von diesem Lieferanten festgelegten Garantiebestimmungen.
7. Van Den Akker garantiert, dass die Produkte
dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen,
der Gebrauchstauglichkeit und/oder Tauglichkeit und den gesetzlichen Vorschriften/Regelungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
entsprechen. Dies gilt auch, wenn die zu
zu liefernden Waren für die Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Auftraggeber
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Van Den Akker ausdrücklich
schriftlich über diese Verwendung informiert hat.
Die Gefahr des Diebstahls und des Verlusts, der Unterschlagung oder der Beschädigung von Produkten, Daten, Dokumenten, Software, Dateien und/oder Gegenständen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags verwendet, hergestellt oder geliefert werden, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem sie ihm tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 20 - Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit
1. Van Den Akker geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Auftraggebers und der Nutzer der Website um und verwendet diese
nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung. Auf Anfrage wird Van
Den Akker die betroffene Person darüber informieren.
2. Wenn Van Den Akker aufgrund des Vertrags
für die Sicherheit von Informationen sorgen muss, muss diese Sicherheit
den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und ein Sicherheitsniveau aufweisen, das angesichts des
Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen
Kosten nicht unangemessen ist.
Artikel 21 - Eigentumsvorbehalt
1. Van Den Akker liefert alle Produkte bzw. Waren
unter Eigentumsvorbehalt. Bis der Auftraggeber alle fälligen Beträge
vollständig an Van Den Akker bezahlt hat, bleibt das gelieferte Eigentum
Eigentum von Van Den Akker .
2. Van Den Akker hat das Recht, die vom Auftraggeber
gekauften Produkte bzw. Waren zurückzubehalten, wenn der Auftraggeber
seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist
, trotz einer Verpflichtung zur Übergabe oder Aushändigung durch Van Den Akker
Bureaus. Nachdem der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, wird
Van Den Akker die gekauften Produkte bzw. Waren so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Auftraggeber liefern
.
3. Kosten und sonstige (Folge-)Schäden, die durch die Lagerung der gekauften Produkte unter
entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers
und sind auf erste Aufforderung an Van Den Akker
vom Auftraggeber zu erstatten.
1. Van Den Akker haftet nicht, wenn sie aufgrund einer Situation höherer Gewalt ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag „
” (Van Den Akker Bureaus – Vertrag über die Erstellung von Websites) nicht nachkommen kann.
2. Unter höherer Gewalt seitens Van Den Akker
versteht man in jedem Fall, ist jedoch nicht beschränkt auf: (i) höhere Gewalt seitens
Zulieferer von Van Den Akker , (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung
von Verpflichtungen seitens Zulieferern, (iii) Mängel an Waren,
Geräten, Software oder Materialien von Dritten, (iv) staatliche Maßnahmen,
(v) Stromausfall, (vi) Ausfall des Internets, des Datennetzwerks und
der Telekommunikationseinrichtungen (z. B. durch Cyberkriminalität und Hacking)
oder anderer Art, (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische
Anschläge, (ix) allgemeine Transportprobleme (x) Krankheit und/oder Streiks von
Mitarbeitern von Van Den Akker (xi) Epidemien und/oder Pandemien, die
das öffentliche Leben stören, und (xii) sonstige Situationen, die nach Ansicht
von Van Den Akker außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
3. Wenn nach Ansicht von Van Den Akker die
Ausführung der vereinbarten Arbeiten aufgrund von nassen
Wetterbedingungen, extremer Hitze oder Geländebedingungen nicht zum
Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist durchgeführt werden kann, hat Van Den
Akker das Recht, die damit verbundenen Arbeiten
zu unterbrechen und den Vertrag um die Dauer der nicht gearbeiteten
Tage zu verlängern, ohne dass dies zu einer Haftung führt.
4.
Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als 2 Monate an, kann der Vertrag von jeder Partei schriftlich gekündigt werden. Wurde bereits eine Leistung aus dem Vertrag erbracht, so wird sie in einem solchen Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien sich gegenseitig eine weitere Leistung schulden.
Artikel 23 - Haftungsbeschränkung
1. Wenn die Ausführung von Arbeiten durch Van Den
Akker zu einer Haftung von Van Den Akker gegenüber
dem Auftraggeber oder Dritten führt, ist diese Haftung auf die im Zusammenhang mit
dem Auftrag von Van Den Akker in Rechnung gestellten Kosten (einmal der
Rechnungswert, mit Ausnahme der Materialkosten, ohne Mehrwertsteuer), es sei denn,
der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
Van Den Akker zurückzuführen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den
Schadensbetrag begrenzt, der von der Versicherungsgesellschaft maximal
pro Anspruch und Jahr ausgezahlt wird.
2. Van Den Akker haftet nicht für
Folgeschäden jeglicher Art, indirekte Schäden, Betriebsausfälle,
Gewinnausfälle und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Schäden durch
Betriebsstillstände.
3. Wenn die Arbeit nach der Übergabe Mängel aufweist, für die
Van Den Akker haftbar ist (nachgewiesen wurde), muss Van Den Akker
die Möglichkeit gegeben werden, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist
zu beheben, unbeschadet der Haftung für Schäden, die sich aus der
mangelhaften Lieferung ergeben, es sei denn, die Kosten für die Behebung stehen in keinem Verhältnis
zum Interesse des Auftraggebers an einer Behebung statt einer Entschädigung.
4. Im Falle von Maßangaben haftet Van Den Akker nicht für Folgeschäden, darunter die Bestellung falscher
und/oder Fehler bei Materialien und Vermessungen.
5. Wenn die (Folgen) einer mangelhaften Ausführung der Arbeit
auf Mängel oder Ungeeignetheit von Sachen zurückzuführen sind, die von
Opdrachtgever stammen, gehen die Folgen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, Van
Den Akker hat seine Warnpflicht verletzt oder ist anderweitig mit
in Bezug auf diese Mängel in Bezug auf Fachkenntnis oder Sorgfalt
geschoten. Van Den Akker haftet auch nicht für die vorzeitige Inbetriebnahme eines Teils oder der gesamten Arbeit durch den Auftraggeber
.
6.
Schäden, die sich aus der Verwendung der vom Auftraggeber vorgeschriebenen Materialien und/oder der Ausführung eines vom Auftraggeber stammenden Entwurfs ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
7. Van Den Akker haftet nicht für und/oder ist nicht verpflichtet, Schäden zu beheben, die durch die Verwendung des Produkts entstanden sind.
Falls erforderlich, liefert Van Den Akker
Bureaus strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen, die vom Auftraggeber
einzuhalten sind. Alle Schäden an Produkten, die durch die
Nutzung des Produkts entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen
(darunter fallen Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und
Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.). Für Verbraucher gilt eine Beschränkung
gemäß den Bestimmungen von Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW).
8. Van Den Akker haftet nicht für Schäden
, die aus Handlungen oder Unterlassungen aufgrund von (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der Website
oder auf verlinkten Websites
resultieren oder resultieren können.
9. Van Den Akker übernimmt keine Gewähr für die korrekte und
vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von oder im Namen von Van Den Akker
Bureaus versandt werden, noch für deren rechtzeitigen Empfang.
10. Schäden, die durch die Eigenschaften von Naturprodukten entstehen,
wie beispielsweise das Schwinden und Quellen von Holz, führen nicht zu einer Haftung von
Van Den Akker , es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Die Behebung von Schäden, die durch die Eigenschaften der verwendeten Materialien entstehen, gilt als
Mehrarbeit.
11. Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung
seitens Van Den Akker verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, nachdem
dem Auftraggeber bekannt war oder vernünftigerweise bekannt sein konnte, schriftlich
und begründet bei Van Den Akker gemeldet wurden.
Die Haftung von Van Den Akker
erlischt ein Jahr nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien.
12. Die Arbeiten können dazu führen, dass Garantien von Dritten, darunter auch Herstellergarantien, für
erlöschen.
Van Den Akker haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, die
infolge des Verlusts von Garantieansprüchen bei Dritten entstehen.
1. Van Den Akker und der Auftraggeber verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen einer Vereinbarung erhalten wurden, geheim zu halten (
). Die Vertraulichkeit ergibt sich aus der Vereinbarung (
) oder aus Informationen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt (
).
2. Wenn Van Den Akker aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung (
) oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet ist, vertrauliche Informationen (
) an das Gesetz, einen zuständigen Richter oder einen angegebenen Dritten (mit)zu
, und Van Den Akker sich nicht auf ein
Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann, ist Van Den Akker nicht zu einer
Entschädigung verpflichtet und ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den
Vertrag aufzulösen.
3. Die Geheimhaltungspflicht gilt für Van Den Akker
Büros und den Auftraggeber sowie für die von ihnen beauftragten Dritten.
Artikel 25 - Entschädigung und Richtigkeit der Angaben
1. Der Auftraggeber ist selbst für die Richtigkeit,
Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder
Unterlagen verantwortlich, die er Van Den Akker im Rahmen eines
Vertrags zur Verfügung stellt. Auch wenn diese Daten von Dritten stammen, ist der Auftraggeber
dafür verantwortlich. Wenn Van Den Akker Kenntnis von Unrichtigkeiten im Auftrag hat oder
vernünftigerweise davon Kenntnis haben musste, darunter
Fehler oder Mängel in den vom Auftraggeber bereitgestellten Plänen,
Zeichnungen, Berechnungen, Leistungsverzeichnissen oder Ausführungsvorschriften, ist Van Den
Akker verpflichtet, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
2. Der Auftraggeber stellt Van Den Akker von jeglicher
Haftung aufgrund der Nichterfüllung oder nicht fristgerechten Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem vorigen Absatz frei.
3. Der Auftraggeber stellt Van Den Akker für
von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an den vom Auftraggeber bereitgestellten Daten und Informationen frei, die bei der Ausführung von
dem Vertrag verwendet werden können.
4. Der Auftraggeber ist für die Einholung aller möglicherweise erforderlichen (Bau-)Genehmigungen verantwortlich. Der Auftraggeber stellt Van Den
Akker von allen Ansprüchen frei, die sich aus dem Fehlen von (Bau-)Genehmigungen ergeben.
5. Wenn der Auftraggeber Van Den Akker elektronische Dateien, Software oder
Datenträger zur Verfügung stellt, garantiert der Auftraggeber
, dass diese frei von Viren und Defekten sind.
6. Der Auftraggeber stellt Van Den Akker sowie
von allen Schäden, Geldstrafen, (Zwangs-)Geldbußen, Forderungen und anderen
staatlichen Maßnahmen frei.
Artikel 26 - Rechte an geistigem Eigentum
1. Alle geistigen Eigentumsrechte und Urheberrechte von Van Den Akker
Bureaus (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle im Rahmen des Vertrags
entwickelten oder zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Entwürfe, Modelle,
Vorbereitungsmaterialien und mehr) liegen ausschließlich bei Van Den Akker
und werden nicht an den Auftraggeber übertragen.
2.
Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte und Befugnisse, die er durch den Vertrag ausdrücklich erworben hat.
3. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Produkte, an denen Van Den Akker geistige Eigentumsrechte besitzt (
), anders als in der Vereinbarung vereinbart zu verwenden (
).
4. Der Auftraggeber erteilt Van Den Akker
die Erlaubnis, Fotos von dem gelieferten Produkt zu machen und/oder die vom Auftraggeber gemachten
Fotos von dem gelieferten Produkt auf seiner Website und/oder in sozialen Medien
zu Werbe- und Promotionszwecken zu veröffentlichen.
1. Ist der Auftraggeber mit dem Service oder den Produkten von Van Den Akker nicht zufrieden oder hat er anderweitige Beschwerden über die Ausführung seines Auftrags, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach dem betreffenden Anlass, der zu der Beschwerde geführt hat, zu melden.
Beschwerden können über
bas@vandenakkerbureaus.nl mit dem Betreff „Beschwerde” oder über die angegebene Telefonnummer
gemeldet werden.
2. Die Beschwerde muss vom Auftraggeber ausreichend begründet und/oder
erläutert werden, damit Van Den Akker die Beschwerde bearbeiten kann
.
3. Van Den Akker wird so schnell wie möglich, jedoch
spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich auf
die Beschwerde reagieren.
4.
Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Artikel 28 - Anwendbares Recht
1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Van Den Akker und
Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (
, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Van Den Akker kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einseitig ändern. Die aktuellste Version finden Sie auf der Website.
3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertrag zwischen Van Den Akker und dem Auftraggeber ergeben, werden
durch das zuständige Gericht Oost-Brabant, Standort
's-Hertogenbosch, entschieden, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen führen zur Zuständigkeit
eines anderen Gerichts.
Heesch, 12. April 2022.
